Die Verkehrszählung vom Oktober 2020 wurde mit den Daten des regionalen Gesamtverkehrsmodells Sursee - Mittelland (Ist-Zustand 2015 und Aufrechnung einer jährlichen Verkehrszunahme von 2%) verglichen. Der Vergleich zeigt, dass die Verkehrszählung vom Oktober 2020 sehr gut mit den Daten des regionalen Gesamtverkehrsmodell korrespondieren.
Der Durchgangsverkehr Geuensee – St. Erhard wird auf rund 1’000 Fahrzeuge geschätzt. Ein wesentlicher Anteil davon ist auf den Ausweichverkehr Surental - St. Erhard – Chotten zurückzuführen.
Reduktion Normalverkehr und Schwerverkehr auf Unterdorfstrasse
Bauliche Massnahmen: Neubau Strasse inkl. Bahnübergang, Bachdurchlass, Querung / Verlegung Veloweg, Ausbau Einmünder Schäracher, etc.
Zusatzvariante Büntenstrasse: Ausbau Strasse
Erwerb Landwirtschafts- und Bauzonenflächen sowie Rechte / Landabtausch, Kompensation Beanspruchung Fruchtfolgeflächen für neue Strasse (neue Strasse ca. 600 m lang).
Zusatzvariante Büntenstrasse: Bauzonen- oder Landwirtschaftsflächen für Verbreiterung (Büntenstrasse ca. 280 m lang)
Betroffene Grundeigentümer von Neubau Strasse ca. 5-10 Grundstücke (GS)
Zusatzvariante Büntenstrasse: ca. 11 GS
Mittelfristig
Neue Infrastruktur (hoher Flächenbedarf) kritisch, viele Fragen sind zu klären
Keine Reduktion Schwerverkehr und Normalverkehr
Erhöhung Verkehrssicherheit
Bauliche Massnahmen: Ausbau Strasse, evtl. Sanierung, weitere Massnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Verkehrssteuerung, z.B. Ampelsystem. Entschädigung Beanspruchung Flächen für Verbreiterung (Unterdorfstrasse ca. 610 m lang)
Bauzonen evtl. für Verbreiterung Strasse
Keine Landwirtschaftsflächen betroffen
Betroffene Grundeigentümer an Unterdorfstrasse (ca. 25)
Kurz- bis mittelfristig
Ausbau bestehende Infrastruktur ist womöglich keine langfristige Lösung
Reduktion Schwerverkehr und Normalverkehr auf Unterdorfstrasse
Bauliche Massnahmen: Neubau Strasse oder Ausbau von bestehenden Strassen
Erwerb Landwirtschaftsflächen und Rechte / Landabtausch, Kompensation Beanspruchung Fruchtfolgeflächen für neue Strassen bzw. deren Verbreiterung
Betroffene Grundeigentümer von Neubau Strasse ca. 10 Grundstücke je Variante in Geuensee Nachbargemeinde Sursee
Mittel- bis langfristig
Neue Infrastruktur bzw. Ausbau (hoher Flächenbedarf) kritisch, viele Fragen sind zu klären.
Reduktion Schwerverkehr, da Unterdorfstrasse keine Sackgasse mehr ist, Risiko mehr Durchgangsverkehr
Bauliche Massnahmen: Ausbau Strasse, evtl. Sanierung Surenbrücke, etc.
Erwerb Landwirtschafts- und Bauzonenflächen sowie Rechte / Landabtausch, Kompensation Beanspruchung Fruchtfolgeflächen für Verbreiterung Strasse (ca. 3 km lang bis zu Einmünder Kantonsstrasse in St. Erhard)
Betroffene Grundeigentümer von Ausbau Strasse ca. 20 Grundstücke in Geuensee Nachbargemeinde Knutwil
Mittel- bis langfristig
Ausbau bestehender Infrastrukturen ist womöglich keine langfristige Lösung.
Neue Erschliessung entlang bestehendem Bahntrassee und Ausbau der bestehenden Hintermoosstrasse.
Reduktion Schwerverkehr und Normalverkehr auf Unterdorfstrasse
Bauliche Massnahmen: Neubau Strasse (ca. 620 m lang), Ausbau Hintermoosstrasse und Bahnübergang (Hintermoosstrasse ca. 390 m lang), etc.
Erwerb Landwirtschafts- und Bauzonenflächen sowie Rechte / Landabtausch, Kompensation Beanspruchung Fruchtfolgeflächen für neue Strasse sowie Verbreiterung Hintermoosstrasse
Betroffene Grundeigentümer von Neubau und Ausbau ca. 20 Grundstücke
Mittel- bis langfristig
Neue Infrastruktur bzw. Ausbau (hoher Flächenbedarf) kritisch, viele Fragen sind zu klären.
Reduktion Schwerverkehr und Normalverkehr auf Unterdorfstrasse
Erhöhung Verkehrssicherheit
Bauliche Massnahmen: Ausbau Hinterdorfstrasse (ca. 510 m lang), Sanierung oder Ersatz der Dorfbachbrücke, etc.
Erwerb Landwirtschaftsflächen für Ausbau der Hinterdorfstrasse sowie Rechte / Landabtausch, Kompensation Beanspruchung Fruchtfolgeflächen für Ausbau
Wenig Landwirtschaftsflächen betroffen
Betroffene Grundeigentümer von Ausbau Hinterdorfstrasse und Mehrverkehr auf einem Teilstück der Mitteldorfstrasse (ca. 30 Grundstücke)
Mittelfristig
Ausbau bestehender Infrastruktur ist womöglich keine langfristige Lösung. Einbahnverkehr auf Unterdorfstrasse muss mit dem Kanton geklärt werden. Zuständigkeit für Hinterdorfstrasse liegt bei der Gemeinde.
Keine Reduktion Normalverkehr und Schwerverkehr auf Unterdorfstrasse, Reduktion Langsamverkehr
Erhöhung Verkehrssicherheit
Bauliche Massnahmen: Neubau / Ausbau einer neuen Strasse für den Langsamverkehr
Erwerb (Landwirtschafts- und) Bauzonenflächen sowie Rechte / Landabtausch
Diverse betroffene Grundeigentümer von neuer Langsamverkehr-Route
Mittelfristig
Ausbau bestehender Infrastruktur ist womöglich keine langfristige Lösung.
Mit einer Reduktion des Schwerverkehrs auf der Unterdorfstrasse ist zu rechnen. Der Normalverkehr bleibt unverändert (Erschliessung der Arbeitszone und Wohnzonen sowie Durchgangsverkehr).
Ein Rückbau und Neubau an neuem Standort durch die Betriebe verursachen Aufwände. Je nach Ausmass und Interessenabwägung fallen kleinere oder grössere Aufwände für die Gemeinde an.
Eine andere Nutzung für die freiwerdenden Bauzonenflächen in der Arbeitszone ist möglich, sofern diese nicht als Kompensation für Einzonungen an neuen möglichen Standorten genutzt wird.
Bei einer Einzonung für neue Standorte werden Landwirtschaftsflächen (womöglich Fruchtfolgeflächen) beansprucht (falls keine verfügbaren Bauzonen vorhanden).
Korporationsbereitschaft der betroffenen Unternehmen notwendig. Je nach alternativem Standort sind neue/ andere Grundeigentümer (Nachbarschaft) betroffen.
Schwer bestimmbar
Aus raumplanerischer Sicht führt die Nutzung am Ende der Unterdorfstrasse, welche Schwerverkehr verursacht, langfristig zu weiteren Konflikten.
Keine Reduktion des (Schwer-)verkehr
Keine Ausgaben
Keine Beanspruchung von Bauzonen und Landwirtschaftsflächen
Keine Betroffenen, da keine Massnahme – es gibt keine Veränderung zu heute
Kurzfristig
-
Verschiedene Gründe, wie Komplexität, Dauer der Realisierung oder Verlagerung der Probleme usw. sprechen gegen die einzelnen Optionen, weshalb es ein Paket mit verschiedenen kurzfristigen und langfristigen Massnahmen geben soll.
Die Auswertungsmethodik wird solche Kombinationen zulassen. Es sind auch bereits Argumente eingegeben und aufgeschaltet worden mit Kombinations-Gedanken (auf der Zeitachse oder räumlich). Im Sinne der Transparenz werden die Eingaben von neuen Optionen jedoch auf der Website ebenfalls aufgeschaltet.
Es handelt sich bei der Eingabe um eine Kombination bzw. Präzisierungen von Optionen und weiteren Massnahmen:
Die ursprüngliche Idee bei der Erstellung des Industriegebietes war es den Bahnanschluss zu nutzen. Eine Zulieferung der Betriebe durch das Wohngebiet war nicht vorgesehen. Die Situation hat sich über die Jahre zu einem Verkehrsproblem in Geuensee entwickelt.
Die Betriebe sollen verpflichtet werden ihre Logistik schrittweise auf die Bahn zu verlegen. Damit wird der CO2-Ausstoss reduziert, wovon die Betriebe sowie die Gemeinde profitieren können. Der Bahnhof Geuensee und die Bahnlogistik müssen entsprechend angepasst werden.
Die Unterdorfstrasse soll folgedessen für den Schwerverkehr (Lastwagen) gesperrt werden und es dürfen höchstens Kleintransporter verkehren. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung.